Mit der Initiative „Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen“ will die CVP alle Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildung entlasten. Kinder- und Ausbildungszulagen sollen nicht mehr besteuert werden. Es kann nicht sein, dass man die Familien mit der einen Hand unterstützt und der Staat mit der andern Hand einen Teil der Zulagen mittels Steuern gleich wieder einkassiert. Dies widerspricht dem staatlich festgelegten Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.
Ausserfiskalische Massnahmen Die WAK-N erkennt den dringenden Handlungsbedarf in diesem Bereich und schlägt darum vor, die Familien mit ausserfiskalischen Massnahmen zu fördern. Doch das ist fadenscheinig. Denn solche Vorschläge zu Gunsten der Familien werden im Parlament keine Mehrheit finden.
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Am Samstag (24. Mai 2014) hat „Exit“ an ihrer Generalversammlung klargemacht, dass sie künftig auch gesunde ältere und alte Menschen mit Selbstmord-Medikamenten bedienen will. Damit will die Sterbehilfe-Industrie ganz offensichtlich ihr Geschäftsmodell weiter ausdehnen. Was folgt als nächstes? Geistig behinderte Menschen?
Ein politisches Ja zu diesem Begehren wäre ein verheerendes Signal nicht nur an alle Seniorinnen und Senioren in unserem Land. Denn was als „Achtung des freien persönlichen Willens bis zum letzten Atemzug“ propagiert wird, ist objektiv gesehen das Signal der Gesellschaft an alle in irgendeiner Form „Gebrechlichen“, dass vermeintlich „unproduktivem“ Leben mit Gift ein Ende gemacht werden kann und soll. Von hier bis zur Definition von gesellschaftlich nicht (mehr) „erwünschten“ Lebens ist nur ein kleiner Schritt. Alle, die nicht mehr oder nicht mehr in vollem Ausmass ökonomisch „rentieren“, werden ausgegrenzt oder noch lieber ganz aus der Gesellschaft „entfernt“. Die Sterbehilfe-Organisationen ignorieren, dass der Mensch ein soziales Wesen ist und auf tatsächliche oder vermeintliche Bedürfnisse seiner Umgebung reagiert, der viel gepriesene „freie Wille“ so frei und unmanipuliert also gar nicht ist. Wer das Gefühl vermittelt bekommt, er oder sie falle nur noch zur Last – den Angehörigen, den Pflegenden, der Krankenkasse, den Steuerzahlenden – steht unter Druck, diesem Zustand ein Ende zu machen mit dem einfach zu erhaltenden Giftbecher. In den kommenden Jahrzehnten wird die Pflege zu einem gesellschaftlich und finanziell absolut zentralen Thema. Die Palliativmedizin hat in den vergangenen Jahren enorme Fortschritte gemacht. Diese Fortschritte müssen mit entsprechendem Einsatz in der Langzeitpflege ausserhalb der Akutbetreuung unterstützt werden. Und hier liegt – was die politische Unterstützung angeht – noch einiges im Argen. Ich bin in diesen für unsere alternde Gesellschaft wichtigen Fragen auch im Parlament bereits aktiv geworden. So führten zum Beispiel meine Vorstösse zu Care-Migration und Pendelmigration in der Alterspflege dazu, dass im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) an einer Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Pflegefachfrauen aus dem Ausland gearbeitet wird, die zum Teil unter miserablen Bedingungen in der Schweiz arbeiten. Weitere pflegepolitische Vorstösse von mir stehen zur Behandlung an, die unter anderem folgendes erreichen wollen:
Ich werde als Parlamentarierin nicht Hand bieten zu einer Regelung, die Suizid-Beihilfe bagatellisiert. Dagegen werde ich mich weiterhin in meiner politischen und in meiner ehrenamtlichen Arbeit etwa als Präsidentin des Schweizerischen Roten Kreuzes Kanton Zürich engagieren für eine Gesellschaft, in der sich niemand als „Last“ und „Kostenfaktor“ fühlen muss und unter Druck kommt, seinem oder ihrem Leben vorzeitig ein Ende zu machen, sei dieser Mensch nun gesund, gebrechlich oder krank. Die Sterbehilfe-Aktivisten liefern die falschen Antworten auf falsche Fragen: es braucht einen lebensbejahenden Ansatz bei der Bewältigung der grossen Fragen, die uns eine alternden Gesellschaft stellt. Das Komitee „Nein zur Pädophilie-Initiative" stellt den Schutz der Kinder vor allen Formen von Gewalt ins Zentrum. Das Volk hat heute die Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten» angenommen. Eine differenzierte Diskussion im Abstimmungskampf hat dazu beigetragen, die heiklen Punkte und die Unschärfen des Initiativtexte vor der Umsetzung offen zu legen. Wir akzeptieren den Entscheid. Die Umsetzung ist unverzüglich an die Hand zu nehmen.
Die Stimmberechtigten haben heute Ja gesagt zur Initiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten". Das Nein-Komitee, in dem 106 Parlamentarierinnen und Parlamentarier vertreten sind, akzeptiert den Entscheid. Rund 60 Prozent der Bevölkerung plädieren damit für lebenslange Berufsverbote selbst gegen Personen, welche keine Gefahr für die Gesellschaft darstellen. "Wir leben in einem Rechtsstaat, aber wir leben auch in einer direkten Demokratie. Wir akzeptieren diesen Entscheid und wir bieten Hand zu einer speditiven Umsetzung des Volkswillens", sagt Nationalrat Andrea Caroni (FDP/AR). Wertvoller Kampf für den Rechtsstaat Das Nein-Komitee konnte dazu beitragen, einen zunächst polemischen Abstimmungskampf zu versachlichen und in eine differenzierte Diskussion zu lenken. "Es ist uns gelungen, die ausserordentlich heiklen Unschärfen des Initiativtextes auszuleuchten und den Stimmberechtigten reinen Wein einzuschenken", sagt Nationalrat Carlo Sommaruga (SP/GE). Nationalrat Karl Vogler (CVP/OW) stellt fest: „Nur dank dem Nein-Komitee hat bei dieser Abstimmung überhaupt eine Debatte über zentrale rechtsstaatliche Grundsätze stattgefunden". Nationalrat Andrea Caroni fügt an: „Die Abstimmung über eine Initiative mit einem solchen Titel schien wie ein Penalty ohne Goalie. Dann standen wir als Torhüter ins Goal." Nationalrat Daniel Vischer (GP/ZH) ergänzt: „Wir sind stolz darauf, dass wir offenbar zur Meinungsbildung beitragen konnten. In frühen Umfragen waren 82% für die Initiative, heute waren nur noch rund 60 % dafür. Das ist ein gewaltiger Meinungsumschwung zugunsten des Rechtstaats." Umsetzung an die Hand nehmen Am 1.1.2015 wird das revidierte Bundesgesetz zum Berufs- und Tätigkeitsverbot in Kraft treten. Dieses Gesetz muss nun im Punkt der Initiative revidiert werden. Es ist am Bundesrat, hier rasch einen Vorschlag zu machen, welcher den Volkswillen achtet und dabei im Rahmen des Möglichen den rechtstaatlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit nicht aus den Augen verliert. Andauerndes Engagement für Kindesschutz und Rechtsstaat Der Schutz von Kindern und Jugendlichen und ihrer körperlichen, geistigen und sexuellen Integrität ist zentral. Deshalb hat das Parlament einen ebenso strengen wie guten indirekten Gegenvorschlag zur Initiative konzipiert. Das revidierte Bundesgesetz weitet das Tätigkeitsverbot für Straftäter auf den ausserberuflichen und freiwilligen Bereich aus und sieht einKontakt- und Rayonverbot vor. Während die Initiative lückenhaft und unverhältnismässig wirkt, erfüllt das 2015 in Kraft tretende Gesetz die Anliegen der Initiative und verankert zusätzliche Massnahmen. Es wahrt die rechtsstaatlichen Grundsätze. Nationalrätin Marianne Streiff-Feller (EVP/BE) fügt an: „Trotz Annahme dieser Initiative darf nicht vergessen gehen, dass es ganz wichtig ist, ein Augenmerk auf die Prävention zu halten. Denn auch die Initiative gilt erst für Wiederholungstäter." Mit Blick auf künftig drohende Abstimmungen, welche den Rechtstaat ritzen, sagt Nationalrätin Christa Markwalder (FDP/BE): "Der Kampf für die rechtsstaatlichen Prinzipien und für eine faire und mit Augenmass agierende Politik geht weiter. Nationalrätin Barbara Schmid-Federer (CVP/ZH) sekundiert: „Das gilt jederzeit und auch gegenüber anderen künftigen unverhältnismässigen und überflüssigen Vorlagen." Die da oben in Bern“ handeln nicht, „die da oben in Bern“ wollen Pädophile schützen, das Volk brodelt, das Volk kennt keine Gnade mehr. Dies ein kurzes Stimmungsbild zur Pädophilen-Initiative, über welche das Schweizer Volk am 18. Mai befinden wird. Die Initiative gibt vor, Kinder vor Übergriffen durch Pädophile zu schützen, indem alle Täter zwingend lebenslang mit einem Berufsverbot mit Kindern versehen werden.
Volksnahe Initiativen versus Schutz der Bevölkerung Gesetze sind dazu da, Menschen zu schützen und Täter angemessen zu bestrafen. Der einzelne Täter muss massgeschneidert bestraft werden, die Strafe muss real gebüsst werden. In den vergangenen Jahren ist es Usus geworden, Initiativen zu schreiben, welche das Kind mit dem Bade ausschüttet: Die Strafe wird unangemessen hoch angesetzt; es wird in Kauf genommen, dass unschuldige Menschen von der Strafe ebenfalls betroffen sind. Im Fall der Pädophilen-Initiative wären dies junge Männer ab 19 welche mit unter 16-jährigen Mädchen Geschlechtsverkehr haben. Wir reden hier von der verbotenen Jugendliebe, welche nach Annahme der Initiative absurderweise ebenfalls dem Verdikt des Berufsverbots unterstellt sein würde. Populismus gaukelt eine um „Nähe zum Volk“ bemühte Politik vor, die Unzufriedenheit und Ängste ausdrückt. Die Gefühle der Menschen werden instrumentalisiert, indem sie zuerst angesprochen werden, um dann vermeintlich simple Lösungen vorzustellen, welche meist nicht realisierbar sind. Die Pädophilen-Initiative eignet sich dazu hervorragend: Wo immer von sexuellen Übergriffen gegenüber Kindern gesprochen wird, versprechen rechts-populistische Politikerinnen und Politiker, die definitive Lösung des Problems zu haben, sei es mit der Unverjährbarkeitsinitiative, der Verwahrungsinitiative oder eben der Pädophilen-Initiative. Wir haben uns daran gewöhnt, populistische Initiativen anzunehmen, ohne uns darüber im Klaren zu sein, dass wir damit nicht nur unser hervorragendes Rechtssystem, sondern auch unseren sozialen Frieden gefährden. Unkritische Wertediskussion Die Pädophilen-Initiative ist ein Musterbeispiel für eine unkritische, populistische Wertediskussion, weil sich hier zeigt, wie Moral durch Moralismus ins Gegenteil verkehrt wird und wie aus einer vielleicht gut gemeinten abstrakten Werterhaltung - Schutz des Kindes geht über alles - ethisch und politisch unverantwortliche Normen folgen können. Wir reden hier vom "Sündenbock-Mechanismus". Die vielen BefürworterInnen der Pädophilen-Initiative sind sich sicher, gute Menschen zu sein und arme Kinder gegen böse Menschen zu verteidigen. In ihrem aufgeheizten Moralismus sehen sie gar nicht mehr, dass sie jeden Realitätssinn, jedes Differenzierungsvermögen verlieren. Alles Böse dieser Welt wird auf eine kleine Gruppe von Sündenböcken projiziert. Indem diese in die Wüste gejagt, einsperrt oder am besten gleich vernichtet werden, geben sie sich dem Wahn hin, damit auch alles andere Böse vernichtet zu haben, es muss nur radikal genug und gnadenlos ausgerottet werden. Und das Beste am Ganzen: Selber bleiben sie sauber, anständig und schuldlos, als guter Mensch. Und wenn ein Sündenbock geschlachtet ist, suchen sie neue: Sozialschmarotzer, Asyltouristen, zwischendurch auch mal Abzocker, warum nicht wieder einmal eine Hexe? Dieser ganze Prozess wird durch Medien und Empörungspolitik permanent neu angeheizt. Nein zur Pädophilen-Initiative Sachlich gesehen gibt es zahlreiche Gründe, warum die Pädophilen-Initiative abzulehnen ist. Nebst der bereits genannten Jugendliebe, ist der Gegenvorschlag des Parlaments zu nennen, der 2015 in Kraft treten wird und dem Anliegen der Initiative viel besser Rechnung trägt. Die Initiative ist neben ihrer Unverhältnismässigkeit auch noch unvollständig. Der Gegenvorschlag umfasst viele zusätzliche Instrumente, welche die Initiative gar nicht anspricht, namentlich ein Kontakt- oder Rayonverbot sowie einen Sonderstrafregisterauszug. Zudem suggeriert die Initiative, sie sei eine umfassende Lösung des Problems – dabei richtet sie weder gegen Pädokriminelle in der Familie, im öffentlichen Raum, noch generell gegen Ersttäter etwas aus. Die Initiantinnen und Initianten der Pädophilen-Initiative haben den Verschärfungen, welche das Parlament bereits beschlossen hat, nicht zugestimmt. Das spricht Bände. Wäre es ihnen um die Sache gegangen, hätten sie den Gegenvorschlag unterstützt. Der politische Ton hat sich in den vergangenen Jahren markant verschärft, das Wort Nulltoleranz ist auch gegenüber Politikerinnen und Politikern angekommen. Die Werte unseres Landes verschieben sich, sie werden gnadenloser und zusehends enger interpretiert. Langsam aber sicher greifen wir wieder auf mittelalterliche Rituale zurück und sperren alles weg, was uns empört. Das Wort „Pranger“ ist bereits salonfähig geworden. Als Volksvertreterin bin ich nicht dazu da, dem Bauchgefühl der Bevölkerung hinterherzurennen, was aber nicht bedeutet, dass ich das Bauchgefühl nicht kenne. Es ist meine Aufgabe, sachlich zu bleiben und dem Volk zu erklären, dass wir ein Gesetz gegen Pädokriminelle geschrieben haben und dafür zu kämpfen, dass dieses unverändert in Kraft treten kann. Bei Annahme der Initiative wäre dies nicht möglich. Meine Aufgabe ist es, die Verfassung zu schützen und unseren Rechtsstaat zu bewahren. Vielen Menschen ist nicht bewusst, was in einem Staat geschieht, in welchem kein Recht mehr da ist, welches die Bürgerinnen und Bürger schützt. Wer Anschauungsunterricht in Sachen Populismus haben will, kann gerne in die Schweiz kommen und die aktuelle Pädophilen-Debatte mitverfolgen: Das ist Populismus vom feinsten. Finden wir den Weg zurück zur Sachpolitik: Dazu braucht es Menschen, welche auf allen Ebenen daran arbeiten. Wir alle sind gefordert. Mein ganzes politisches Leben setze ich mich für einen umfassenden Kinderschutz ein. Gerade deshalb lehne ich die Initiative ab. Sie ist nämlich nicht nur überflüssig, wie Ihnen eben mein Kollege Flach erklärt hat, sie ist – was noch schlimmer ist – auch unsorgfältig formuliert, unvollständig und gaukelt darum eine Lösung vor, die sie nicht bietet.
Ich nennen Ihnen drei Beispiele: Wenn es das unbestrittene und dringliche Ziel ist, unsere Kinder vor sexuellen Übergriffen zu schützen, reicht es nicht aus, Täter ausschliesslich bei einem Sexualdelikt mit einem Berufsverbot zu belegen. Was ist mit jenen, die Kinder körperlich verletzen, sie an Leib und Leben bedrohen? Solche Täter wollen die Initianten weiter mit Kindern arbeiten lassen. Ich meine: Wenn wir schon Gesetze ändern, dann richtig: Ein Tätigkeitsverbot soll nicht ausschliesslich bei Sexualdelikten gelten, sondern ausnahmslos bei allen Verbrechen an Kindern. Kinder müssen umfassend geschützt werden von sämtlichen Formen von Gewalt. Der Bundesbeschluss des Parlamentes ist hier im Gegensatz zur Initiative vollständig und klar. Die grösste Schludrigkeit der Initiative besteht darin, dass der private Bereich von ihr gar nicht erfasst wird. Dabei wissen wir alle, dass die meisten sexuellen Übergriffe auf Kindern im Familienumfeld geschehen. Die Initiative hat hier nicht den Ansatz einer Lösung. Wir schon, nämlich das vom Parlament im neuen Gesetz verankerte Kontakt- und Rayonverbot. Das heisst konkret: Einem Täter wird verboten, mit Minderjährigen in Kontakt zu treten, auch wenn er zum Beispiel Schlosser ist oder Ingenieur und nicht Lehrer oder bezahlter Juniorentrainer. Dieses Verbot kann auch mit elektronischen Fussfesseln mit GPS-Überwachung durchgesetzt werden. So sehen effektive Lösungen aus. Die Initiative bietet auch hier keine. Der indirekte Gegenvorschlag des Parlamentes schliesst zudem eine weitere Lücke der unvollständigen und unsorgfältigen Initiative: dank eines speziellen Strafregisterauszugs können Arbeitgeber und Vereine einfach und systematisch abklären, ob gegen einen Mitarbeiter oder einen Bewerber ein Verbot vorliegt. Damit werde Kinder nicht nur im schulischen Umfeld Schule besser geschützt, sondern auch im Privatbereich, zum Beispiel im Sportverein oder im familiären Umfeld. Kinderschutz Kinderschutz ist eines meiner Kernanliegen seit vielen Jahren überhaupt. Ich habe es deshalb satt, als „Pädophilen-Freundin“ verunglimpft zu werden von Kreisen, die mit einer unsorgfältigen, unvollständigen und darum untauglichen Initiative zu einem ernsten und wichtigen Thema nur Polemik statt Lösungen bieten. Wir alle teilen die Auffassung, dass Kinder als schwächste Mitglieder unserer Gesellschaft unbeschwert und vor allem auch unversehrt aufwachsen sollen. Aus diesem Grund haben wir im Parlament einen harten und korrekten Gegenvorschlag beschlossen. Wir brauchen die Initiative nicht, weil das Parlament längst gehandelt hat, mit einem lückenlosen Bundesbeschluss. Klares Nein zur Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen.
Eidgenössische Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 Die Volksinitiative mit dem Titel „Pädophile dürfen nicht mehr mit Kindern arbeiten“ klingt vernünftig: Jeder und jede möchte unsere Kinder vor Pädokriminellen schützen. Konkret verlangt die Initiative, dass, wer wegen eines Sexualdelikts mit Kindern verurteilt wurde, zwingend und automatisch einlebenslanges Verbot erhält, mit Kindern zu arbeiten. Die Initiative gehört klar abgelehnt, weil sie überflüssig, unvollständig und unverhältnismässig ist. Überflüssig Die Initiative ist überflüssig, weil das Parlament einen Gegenvorschlag beschlossen hat, der voraussichtlich am 1. Januar 2015 in Kraft tritt und der die Anliegen der Initiative im Kern mehr als erfüllt. Dieser sieht für sexuelle Handlungen mit Kindern und Abhängigen bei einer gewissen Schwere zwingend ein automatisches Tätigkeitsverbot von 10 Jahren vor, das, wenn nötig, lebenslänglich sein kann. Schwere Täter werden also gleich hart angefasst wie in der Initiative. Unvollständig Die Initiative ist unvollständig. Der Gegenvorschlag umfasst zusätzliche Instrumente, welche die Initiative gar nicht anspricht, namentlich ein Kontakt- oder Rayonverbot sowie einen Sonderstrafregisterauszug. Zudem suggeriert die Initiative, sie sei eine umfassende Lösung des Problems – dabei löst sie weder Probleme betreffend Pädophile in der Familie oder im öffentlichen Raum, noch richtet sie etwas gegen Ersttäter aus. Unverhältnismässig Die Initiative ist unverhältnismässig, weil sie über das Ziel hinausschiesst. Zum einen unterscheidet sie nicht zwischen echten Pädokriminellen (jemand, der ein 10-jähriges Mädchen schändet) und Sexualdelikten unter Jugendlichen (ein 19-Jähriger, der eine 15-Jährige anfasst). Mit dem Automatismus des Arbeitsverbots würden auch Einzelfälle wie eine Jugendliebe erfasst. Ein 19-Jähriger der mit einer 15-Jährigen eine einvernehmliche Liebesbeziehung eingeht und deshalb bestraft wird, dürfte nie mehr soziale Arbeit mit Kindern leisten oder eine Juniorenmannschaft trainieren dürfen. Das ist absurd. Zudem: Ein Jugendlicher, der einem anderen Jugendlichen unter 16 Jahren per Handy ein pornographisches Video schickt, macht sich deswegen strafbar. Er würde vielleicht mit einem Verweis oder einigen Tagen persönlicher Leistung bestraft werden. Nach Annahme der Initiative müsste er automatisch, also ohne Abklärung, mit einem lebenslangen Tätigkeitsverbot belegt werden. Das ist absolut unverhältnismässig. Die Schwere der Straftat ist den Initiantinnen und Initianten egal. Es wäre ein absolut falsches Signal gegenüber unseren Kindern, solche Jugendlichen mit Pädokriminellen gleichzusetzen. Die Initiative unterscheidet auch nicht zwischen unheilbaren Triebtätern und Menschen, die keine Gefahr mehr darstellen, sei es weil sie definitiv therapiert sind oder eine Tat nur aus früheren Lebensumständen heraus begingen. Der Schutz von Kindern und ihrer körperlichen, geistigen und sexuellen Integrität ist ein zentrales Anliegen unserer Gesellschaft. Wir alle teilen die Auffassung, dass Kinder als schwächste Mitglieder unserer Gesellschaft unbeschwert und vor allem auch unversehrt aufwachsen können. Aus diesem Grund haben wir einen harten, aber korrekten Gegenvorschlag verabschiedet. Ich stehe aber auch ein für den Rechtsstaat. Eine seiner tragenden Säulen ist das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Jeder Mensch – sogar ein Straftäter – hat Anspruch darauf, dass nur angemessene, nicht drakonische Sanktionen gegen ihn oder sie ergriffen werden. Würden wir im Strassenverkehr dieselben Massstäbe ansetzen wie die Initiative, müssten wir wegen jedem Strassenverkehrsdelikt einen lebenslangen Führerscheinentzug anordnen, auch bei einer Parkbusse. Rechtsstaat bedeutet immer Rechtssicherheit.Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf das Recht verlassen können; es schützt sie. „Ja zur Initiative“ bedeutet Abkehr vom Rechtsstaat. „Ja zur Initiative“ ist billiger Populismus, der einer staatstragenden Mittepartei nicht würdig ist. Daher sage ich NEIN zu dieser unnötigen, unvollständigen und unverhältnismässigen Initiative. Die vorgeschlagenen Regeln für die Einwanderung erachtet die CVP als zu starr und zu extrem. Mit der fixen Beschränkung der Einwanderung auf 0,2 Prozent der Bevölkerung, unbesehen dem Bedürfnis nach Fachkräften aus dem Ausland, richtet die Initiative grossen Schaden für die Schweizer Wirtschaft an. Für die Bilateralen Verträge der Schweiz wäre die Ecopop-Initiative zudem der endgültige Todesstoss. Eine deutliche Mehrheit der Fraktion ist ausserdem der Meinung, dass die Einheit der Materie bei dieser Volksinitiative nicht gegeben ist und diese aus diesem Grund für ungültig erklärt werden soll.
Die Geschichte beginnt 1992, als die Schweiz Nein zum EWR-Beitritt sagte. Der SVP war es damals gelungen, die Bevölkerung davon zu überzeugen, dass "die da oben in Bern" mit einem EWR-Beitritt den ersten Schritt für einen EU-Beitritt machen wollten, dass es sich bei der Abstimmung lediglich um eine Hidden Agenda handelte.
Zurecht bedauerte die Schweizer Regierung das Nein zum EWR zutiefst. Was danach geschah, war knall harte Knochenarbeit: Die Schweiz suchte Wege, um sich aus der drohenden Isolation zu lösen: Die Bilateralen waren der Ausweg dazu. Doch die Schweiz blieb zwölf Jahre lang ohne Wachstum, sie konnte zehn Jahre lang keine neuen Abkommen abschliessen. Ohne die bilateralen Verträge wäre es schwierig geworden. Die EU ist und bleibt unser wichtigster Verhandlungspartner. Wir sind ein kleines Land und daher umso mehr angewiesen auf gute internationale Beziehungen. 2014 sagen wir also Nein zu den Bilateralen, und wieder ist es die SVP, welche dem Volk vorgaukelt, wir würden ohne diese Bilateralen gut weiterleben. In Tat und Wahrheit wird sich das Klima deutlich verschlechtern. Die Schweiz wird die Folgen der Europäischen Stimmung gegen unser Land deutlich zu spüren bekommen. Die Schweiz kann froh sein, wenn sich wieder ein paar seriöse PolitikerInnen finden lassen, welche versuchen werden, für die Schweiz die Kohlen aus dem Feuer zu holen. Ob es beim zweiten Anlauf erneut möglich ist, den Schaden nachhaltig zu begrenzen, werden wir sehen. Die Schweiz hat nicht gelernt aus ihren Fehlern. Schade. Bei der Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ geht es nicht um die Frage „Schwangerschaftsabbruch ja oder nein“, sondern um die Frage der solidarischen Finanzierung des straffreien Schwangerschaftsabbruchs durch die Grundversicherung der Krankenkasse. Schon im Titel der Initiative steht geschrieben, was sie anstrebt: Eine finanzielle Entlastung der Krankenversicherung.
Der finanzielle Aspekt der Initiative ist rasch durchgerechnet. Der nationale Verband der Krankenversicherer spricht von 8 Millionen Franken Abtreibungskosten pro Jahr, das sind 0,03 Prozent der gesamten Krankenkassenkosten. Diese Kosten sinken, denn es gibt immer weniger Abtreibungen. Wer den Zugang zum Abbruch erschwert, nimmt zudem illegale Abbrüche und somit Komplikationen in Kauf. Allfällige Folgekosten müsste die Krankenkasse übernehmen, sodass von den angestrebten Einsparungen nichts übrig bleibt. Von einer Kosten- oder gar Prämiensenkung kann keine Rede sein. Zusätzliche Belastung für Frauen in Not Die Initiantinnen und Initianten sehen sich als Vorkämpfer der persönlichen Freiheit: Es gehe nicht an, dass „lautere“ und „ehrliche“ Bürger durch ihre Krankenkassenbeiträge Abtreibungen mitfinanzieren müssten. Die obligatorische Krankenversicherung funktioniert aber genau nach dem Solidaritätsprinzip. Ebenso könnte man sich fragen, warum einem Raucher die Krebsbehandlung finanziert werden muss oder wieso ein Magenband für Fettleibige kassenpflichtig sein soll. Klar, bei der Initiative geht es um werdendes Leben. Es gilt, wenn immer möglich, Abbrüche zu verhindern. Aber würde diese Initiative nicht genau jene Frauen treffen, die sich ohnehin in einer Notlage befinden? Es gehört zu unserer christlichen Tradition, dass diese Frauen unsere Hilfe und Solidarität spüren und dass sie in der Gemeinschaft aufgehoben sind und nicht, dass sie in der Not noch zur Kasse gebeten werden. Der Text der Initiative stellt die Abtreibung nicht grundsätzlich in Frage. Dennoch äussern sich die Initianten immer wieder dahingehend, dass sie die Anzahl Abtreibungen reduzieren möchten. Das ist illusorisch, denn der Entscheid für oder gegen eine Abtreibung wird angesichts der Lebensperspektive gefällt und nicht aufgrund eines Abwägens, ob die Kosten tragbar sind oder nicht. Eine solche rein wirtschaftliche Betrachtungsweise verkennt die wahre Situation eines Schwangerschaftskonflikts und die Tragik, die dahinter steht. Bundesrat und zuständige Kommission dagegen Obwohl es bei der Initiative inhaltlich um eine Finanzierungsfrage geht, steht für die Initianten die Verwerflichkeit des Schwangerschaftsabbruchs im Vordergrund. Nur: Das moralische Anliegen wird damit nicht gelöst. Jede Frau, die sich trotz Notlage für die Mutterschaft entscheidet, die ein ungewolltes Kind zur Welt bringt, aber auch jede Frau, die ihr Kind nicht austrägt, braucht die Unterstützung der Gesellschaft und unsere persönliche Hilfe. Sie alle haben Anspruch auf unseren Respekt, unsere Zuwendung und wo nötig auf unsere Hilfe. Dies ist eine Grundforderung christlicher Nächstenliebe. Wie der Bundesrat und der Nationalrat lehne ich darum diese Initiative ab. |
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