2015 ist ein Jahr vieler Erinnerungen. Der schönste Jahrestag ist aber nicht derjenige einer Schlacht, sondern dieser: vor 50 Jahren wurden die sieben Grundsätze des Roten Kreuzes erlassen. Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität sind die Grundlage der Tätigkeit des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds in der ganzen Welt. Sie entsprechen auch der humanitären Tradition der Schweiz. Die Grundsätze gehen zurück auf die Initiative Henry Dunants nach der Schlacht von Solferino. Dunant forderte damals, es sollten überall Organisationen geschaffen werden, die schon in Friedenszeiten Freiwillige in der Pflege verwundeter Soldaten ausbildeten. Daraus wurde das Rote Kreuz.
Das Rote Kreuz bringt leidenden Menschen Hilfe ohne zu fragen, wer sie sind, welchen Standes oder welcher Religion sie sind, und ohne zu fragen, weshalb sie in Not sind. Es bringt Hilfe, einfach weil sie Menschen in Not sind und als Menschen Anspruch auf den Schutz ihres Lebens, ihrer Gesundheit und ihrer Würde haben. Diese Organisation ist in der Schweiz entstanden, und sie trägt das umgekehrte Wappen unseres Landes in die ganze Welt hinaus, als Symbol der Hoffnung und der Menschlichkeit. Bundesrat Friedrich T. Wahlen bezeichnete das Rote Kreuz als das schönste Geschenk, das die Schweiz der Völkergemeinschaft gemacht hat. Kurz vor dem 8. Mai, Henry Dunants Geburtstag, wollen wir uns darauf besinnen, dass wir diesem Geschenk immer Sorge tragen müssen.
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Wir brauchen die Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) schon lange und nun braucht sie uns. Denn ein Frontalangriff auf unsere Menschenrechte ist in vollem Gange.
Die Europäische Menschenrechtskonvention – ein Friedensprojekt Als Europa noch in Schutt und Asche lag und bevor der Heilungsprozess der Kriegswunden überhaupt einsetzen konnte, unterzeichneten 1950 in Rom dreizehn Staaten die Konvention zum Schutz der Menschenrechte, Grundfreiheiten und Rechtsstaatlichkeit in Europa (EMRK). Es herrschte Einigkeit darüber, dass ohne diesen überstaatlichen Schutz, kein längerfristiger Friede in Europa garantiert werden könne. 1974 beschloss die Bundesversammlung in einem demokratischen Verfahren die Ratifikation der Konvention. Seither entfaltet die EMRK ihre Schutzwirkung auch in der Schweiz und trägt viel zu einem verbesserten Grundrechtsschutz bei. Die Europäische Menschenrechtskonvention schütz uns alle Jede Person in der Schweiz kann ihre Menschenrechte direkt beim Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg einklagen. Die EMRK wird damit zu einem Schutzfaktor für uns alle. Sie garantiert, dass eine Missachtung der Menschenrechte durch die Stimmberechtigten, den Gesetzgeber, die Verwaltung oder die rechtsprechenden Behörden korrigiert werden kann. Der Frontalangriff auf unsere Menschenrechte setzt nicht nur den Menschenrechtsschutz in der Schweiz leichtfertig aufs Spiel, sondern gefährdet gleichzeitig die europaweiten Mindeststandards für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Nebenbei: Die Richtersprüche des EGMR sind für die Schweiz verbindlich, weil das vertraglich so vereinbart wurde. In den allermeisten Fällen entschied das Gericht übrigens für die Schweiz. Handlungsunfähige Schweiz Mit ihrer „Selbstbestimmungs“-Initiative möchte die SVP nicht nur den Menschenrechtsschutz für die Schweizer Bevölkerung schwächen, sondern unsere gesamten wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Interessen gefährden. Würde diese Initiative angenommen, wäre die Schweiz zu einem handlungsunfähigen Staat degradiert. Sie könnte etwa verbindliche Staatsverträge bei einem Konflikt mit nationalen Bestimmungen nicht mehr einhalten. Sie müsste gegebenenfalls ihre internationalen Verpflichtungen brechen und wäre gezwungen, aus internationalen Organisationen auszutreten – unter anderem aus dem Europarat, der auch die Umsetzung der EMRK überprüft. Längerfristig würde dies zu einer Isolation der Schweiz führen - mit katastrophalen Konsequenzen für ein derart vernetztes und globalisiertes Land im Herzen Europas. Nicht von einer „Selbstbestimmungs-“ sondern von einer Alleingangsinitiative sollte deshalb gesprochen werden. Die Schweiz würde sich dadurch selbst beschränken – mit Selbstbestimmung hat die Initiative nur dem Namen nach zu tun. Ferner möchte die Volksinitiative die Verfassung so verändern, dass für das Bundesgericht nur doch diejenigen völkerrechtlichen Verträge massgebend sind, die bei ihrer Genehmigung dem Referendum unterstanden hatten. Diese Bestimmung zielt direkt gegen die EMRK, die gemäss der Verfassungslage von 1974 nicht zur Abstimmung gebracht werden musste. Die EMRK ist ein kündbarer Vertrag und stellte nach damaliger Einschätzung des Parlaments keinen schweren Eingriff in die Schweizer Rechtsordnung dar, daher fiel sie nach geltendem Recht nicht unter die Bestimmungen des fakultativen oder obligatorischen Referendums. Ich stehe für die Stärkung des Menschenrechtsschutzes ein – in der Schweiz wie auch international. Dafür müssen wir jetzt Verantwortung übernehmen und auch die Europäische Menschenrechtskonvention in den nächsten Jahren stärken anstatt sie zu schwächen. Nur so wird es uns gelingen, den Frieden in Europa dauerhaft zu wahren. Bundesrat und Parlament befürworten die Revision. Diese ist dringend nötig. Sie beendet eine unhaltbare und ungerechte Situation. Die Finanzierung von Radio und Fernsehen wird auf eine neue Grundlage gestellt: Eine Abgabe der Haushalte und Unternehmen löst die geltende untaugliche geräteabhängige Gebühr ab.
Tiefere Gebühren Die Gebühr für private Haushalte sinkt von 462 auf rund 400 Franken. Bezüger von Ergänzungsleistungen zu AHV/IV und Heimbewohner sind von der Abgabe befreit. Mehr Fairnes Die neue Medienabgabe ist fair. Es gibt keine Schwarzhörer und Schwarzseher mehr. Die geräteabhängige Gebühr für Radio und Fernsehen ist veraltet. Medien werden auch über Computer, Tablets und Smartphones genutzt. Entlastung der Wirtschaft Neu sind 75 Prozent der Firmen von der Mediengebühr befreit. 9 Prozent der Firmen zahlen nur noch 400 Franken jährlich. Mit der Abschaffung der geräteabhängigen Gebühr gilt ein Höchstsatz von 39‘000 Franken. Umsatzstarke Konzerne sparen, wenn sie über zahlreiche Filialen verfügen. Weniger Bürokratie Unabhängig von der Anzahl und der Art der Empfangsgeräte gilt eine Mediengebühr. Die Billag-Kontrollen entfallen. Die SRG und private Anbieter garantieren täglich einen hervorragenden Service public für die ganze Schweiz: Radio- und Fernsehprogramme von 34 privaten Stationen und der SRG sowie Online-Angebote in allen vier Landessprachen. Eine vielfältige Berichterstattung aus Politik, Wirtschaft, Sport, Kultur, Unterhaltung, Wissenschaft und Bildung. Förderung von Schweizer Filmen und des Musikschaffens in allen Landesteilen. Angebote für Menschen mit einer Sinnesbehinderung: Untertitelung, Gebärdensprache, Audio Description. Für sichere Sozialwerke und ein würdiges Leben für alle
Die bewährten Schweizer Sozialwerke stehen unter Druck. Wir werden immer älter. Und auch wenn wir länger gesund leben, so brauchen immer mehr ältere und alte Menschen Pflege. Ich setze mich ein für sichere Renten und eine würdige Pflegeversorgung für alle. Niemand soll Angst davor haben müssen, alt zu werden. Die Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft. Ich setze mich für eine moderne Familienpolitik ein, in der ein Ja zu Kindern für Frauen nicht ein Nein zu beruflicher Entfaltung zur Folge hat. Ich bin lösungsorientiert, gradlinig und glaubwürdig. Für einen selbstbewussten Kanton Zürich in der Schweiz. Der Kanton Zürich ist der bevölkerungsreichste der Schweiz und der schnellste. Wir sehen hier die Herausforderungen früher, die später das ganze Land beschäftigen. Unsere Herausforderungen sind bald jene des ganzen Landes. Darum müssen wir in Bern selbstbewusster auftreten und engagiert für die Interessen der urbanen Zentren kämpfen. Dazu gehören insbesondere die Verkehrs- und die Familienpolitik. Zürich braucht bessere Verbindungen auf Schiene und Strasse. Das Nadelöhr Bahnhof Stadelhofen muss weg. Wir brauchen bezahlbare Wohnungen und tragfähige Angebote für junge Familien mit Kindern auch in den urbanen Zentren. Ich bin authentisch, engagiert und urban kooperativ. Für eine selbstbewusste Schweiz in der Welt. Die Schweiz ist eine Erfolgsgeschichte. Zu der müssen wir Sorge tragen und uns nicht von der Welt abschotten. Die Schweiz muss verlässliche Vertragspartnerin bleiben. Unsere Verlässlichkeit und unsere humanitären Werte sind zentral für den Wirtschaftsstandort Zürich. Darum dürfen wir insbesondere unser Verhältnis zu Europa nicht mit kleinmütigen und rachsüchtigen Experimenten gefährden. Als Depositär-Staat der Genfer Konventionen haben wir weltweit einen sehr guten Ruf. Und eine grosse Verantwortung, die wir selbstbewusst wahrnehmen müssen. Ich bin stolz auf die humanitäre Schweiz. Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt den von der WBK-N überwiesenen Erlassentwurf zur neuen Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz. Der Entwurf basiert auf einer parlamentarischen Initiative unserer Vize-Fraktionspräsidentin Viola Amherd (VS). Der Bund soll die Kompetenz erhalten, kantonale und kommunale Massnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik zu unterstützen und koordinierend einzugreifen.
Die Förderung und der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen sowie die Garantie deren Mitwirkung sind Aufgaben unserer Gesellschaft. Kinder- und Jugendpolitik betrifft alle Staatsebenen und viele Politikfelder. Der Bund spielt im Bereich Kinder- und Jugendschutz bzw. im Bereich Förderung und Mitwirkung eine wesentliche Rolle, die er heute nur teilweise wahrnehmen kann. Damit er die Kompetenz erhält, Anstösse zu geben, Handlungsbedarf aufzuzeigen und Unterstützung zu leisten, braucht es die entsprechende Verfassungsgrundlage. Mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission entschieden, der Pa.Iv. Candinas. Zwei Wochen über EO bezahlten Vaterschaftsurlaub Folge zu geben. Demgemäss sollen das EOG und das OR so angepasst werden, dass Vätern nach der Geburt eines eigenen Kindes analog zum Mutterschaftsurlaub ein zweiwöchiger bezahlter Vaterschaftsurlaub gewährt wird. Für die Kommission ist ein solcher Urlaub aus familienpolitischen Gründen angezeigt und sie erachtet ihn als sozialpolitisch verträglich. Für die Erarbeitung eines Erlassentwurfes braucht es noch die Zustimmung der Schwesterkommission.
Der Geist dieser Initiative ist geleitet durch Befürchtungen und Ängste: Angst, dass ein Kind unnötig früh mit sexuellen Themen konfrontiert wird, für die es noch nicht reif ist. Angst, dass eine Lehrperson nicht religiöser Lebenshaltung die Erziehung des Kindes negativ beeinflusst.
Angst, dass die Eltern die Kontrolle über die sexuelle Erziehung ihres Kindes verlieren und Angst, dass ein allzu liberales pluralistisches Lebensmodell zur Norm in unserer Gesellschaft wird. „Wehret den Anfängen“, sagen uns die Initiantinnen und Initianten dieser Vorlage. Ein Kind kommt heute früher als bisher mit Sexualität in Kontakt: Zumindest auf visueller Ebene: Ein „Internet ohne Grenzen“ ermöglicht jedem Erwachsenen, aber auch jedem Kind, mit einem Maus-Klick Zugriff zu harter Pornografie zu erhalten. Das, meine Damen und Herren, bereitet auch mir Sorge. Aber gerade deshalb lehne ich diese Initiative ab. Gerade deshalb ist es wichtig, dass alle Kinder, auch diejenigen, die in schwierigen Familienverhältnissen aufwachsen, Zugang zu umfassenden Informationen erhalten: Sie müssen wissen, dass es rund um die Sexualität biologische, psychische, emotionale, soziale aber auch Faktoren des Machtgefälles gibt. Wie viele Jugendliche haben mir schon berichtet, dass sie in gewissen Situationen überfordert gewesen seien, dass sie nicht gelernt hätten, im richtigen Moment nein zu sagen. Nein zu sagen, muss gelernt werden. Dieses Nein braucht es manchmal auch in der eigenen Familie, der Verwandtschaft oder dem Freundeskreis. Ich gehe mit den Initianten einige, dass Aufklärung Sache der Eltern ist. In der gelebten Realität hingegen ist es oftmals so, dass nicht wenige Eltern Mühe haben, dieses Thema sachlich mit ihren Kindern zu besprechen. Was früher ein Tabu-Thema war, ist es in manchen Familien nach wie vor. Auch gibt es viele Eltern, die nur schlecht damit umgehen können, dass ihre jugendlichen Kinder einen eigenen Weg der Sexualität suchen und finden müssen. Und nicht zuletzt gibt es viele Eltern, denen der direkte emotionale Kontakt zu ihren Kindern fehlt. Aus all diesen Gründen ist es wichtig, dass Eltern in der Erziehungsaufgabe von der Schule unterstützt und ergänzt werden. Denn nur so, können alle Kinder und Jugendliche in der Schweiz weiterhin auf ein wertvolles Netz an Informationen zählen, die sie dringend benötigen. Wenn ich dieser Initiative etwas Positives abgewinnen kann, dann der Hinweis, dass Schulen sehr sorgfältig mit dem Sexualunterricht umgehen sollen. Dieser Hinweis kann nicht genug betont werden. Unser bisheriges System hat sich bewährt, was auch unsere weltweit tiefe Abtreibungsrate gerade auch von jungen Frauen zeigt. Die Initiative ist deshalb klar abzulehnen. In den vergangenen Wochen bin ich immer wieder auf eine mögliche Ständeratskandidatur angesprochen worden. Seit Verena Diener bekannt gegeben hat, dass sie nicht zur Wiederwahl antreten wird, haben sich insbesondere auch zahlreiche Frauen unterschiedlicher politischer Herkunft bei mir nach meinen Plänen erkundigt. Diese Gespräche schätze ich sehr und das Interesse freut mich.
Zum aktuellen Stand der Dinge kann ich Folgendes sagen: Falls die kantonale CVP eine Ständerats-Kandidatur in Betracht zieht, bin ich an einer Kandidatur sehr interessiert. Ich stehe für eine liberal-soziale und ökologische Politik. Natürlich ist es schwierig als Vertreterin einer im Kanton Zürich kleinen Partei in Majorzwahlen obenaus zu schwingen. Aber ich bin überzeugt, dass die Zürcherinnen und Zürcher die Kandidatur einer von den Pol-Parteien wirklich unabhängige Persönlichkeit aus der politischen Mitte schätzen würden. Ich vertraue dabei auch auf meinen politischen Leistungsausweis, die Wählerinnen und Wähler wissen, wofür ich stehe. Für mich als CVP-Frau gehört die Suche nach der besten Lösung jenseits der ideologischen Schützengräben links und rechts zu meinem politischen Alltag. Die Arbeit im Ständerat ist – dank des kleineren Plenums und des Selbstverständnisses der Kammer auch als Stimme der Kantone - eher lösungsorientiert als im Nationalrat, wo viel auch für die Tribüne gesprochen wird. Diese konsens- und lösungsorientierte Arbeitsweise kommt meinen politischen Überzeugungen und meinem politischen Naturell entgegen. In den folgenden Wochen gilt es jetzt für mich und meine Partei, die Voraussetzungen für eine Ständeratskandidatur genau abzuklären. Es war FDP-Bundesrat Merz, der uns nach der Unternehmenssteuerreform II versprochen hat, als nächstes kämen die Familien dran. Dieses Versprechen holen wir jetzt ein. Verschiedene Gegner unserer Initiative haben keine Hemmungen, hohe Milliardenbeträge für Unternehmen zu sprechen – ich spreche von den Unternehmenssteuerreformen - und die Familien aussen vor zu lassen. Wir meinen, diese vom Bundesrat versprochene Investition in Familien lohnt sich.
Keine höhere Progression Kein Zugang zu anderen Vergünstigungen Wenn eine Familie – nota bene unabhängig von ihrer Lebensform – Kinder- und Ausbildungszulagen als Einkommen erhält, gerät sie nicht selten in eine höhere Progressionsstufe. Dies, obwohl die Familienzulagen ungerechtfertigt dem Einkommen zugerechnet werden. Denn das Ziel der Zulagen ist, einen Teil der hohen finanziellen Belastung von Familien mit Kindern und besonders mit Kindern in Ausbildung zu kompensieren. Durch den Einzug in die höhere Progressionsstufe verliert die Familie den Zugang zu Verbilligungen wie Krankenkassenprämien oder Stipendien. Gleichzeitig bezahlt die betroffene Familie höhere Preise für die Fremdbetreuung. Das ist ungerecht. Um es auf den Punkt zu bringen: Die Familienzulage frisst sich sozusagen selbst auf. Die angestrebte Wirkung – nämlich die Unterstützung der Familie – verpufft, generiert aber einen grösseren bürokratischen Aufwand. Das ist wohl kaum „im Sinne des Erfinders“ der Zulage, und auch nicht im Interesse der übrigen Steuerzahlenden. Die Gegnerinnen und Gegner unserer Initiative argumentieren, dass nur gut verdienende Familien profitieren würden, weil die Hälfte der Familien keine direkte Bundessteuer bezahle. Dieses Argument ist aus verschiedenen Gründen falsch:
Eine Familie mit einem steuerbaren Einkommen von 50‘000 Franken spart mit unserer Initiative im Durchschnitt etwa 1000 Franken pro Jahr. Erklären Sie einmal einer Familie, dass der Bundesrat dies ablehnt, gleichzeitig aber auf der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital beharrt, was Mindereinnahmen von jährlich 217 Millionen Franken bedeutet. Wir alle wissen es: So schön es ist, Kinder zu haben, so teuer sind sie. Eine Studie des Bundesamtes für Statistik gibt die direkten Kosten mit 819 Franken pro Monat an. Dazu kommen indirekte Kosten durch den Verzicht auf Einkommen (1000 Franken) sowie unentgeltliche Haus- und Familienarbeit. Nicht zuletzt drücken die Kosten für familienergänzende Kinderbetreuung sowie die Krankenkassenprämien aufs Budget.
Unsere Initiative setzt genau dort an. Den Familien soll am Ende des Monats wieder mehr Geld im Portemonnaie bleiben – und zwar unabhängig vom gewählten Lebens- oder Erwerbsmodell. Durch eine Steuerbefreiung der Familienzulagen erreichen wir genau das. Heute werden rund 5 Milliarden an Kinder- und Ausbildungszulagen ausgeschüttet. Davon wandern 20% über die Steuern gleich wieder zum Staat. Damit muss Schluss sein. Schliesslich decken die Familienzulagen die Kosten für die Kinderbetreuung. Es ist deshalb völlig verkehrt, wenn auf diesen Betrag Steuern entrichtet werden. Familienzulagen sind kein zusätzliches Einkommen, sondern lediglich eine Entschädigung für die entstandenen Kosten. Deshalb kämpft die CVP dafür, dass darauf keine Steuern mehr anfallen. Zudem ist noch etwas anderes zu berücksichtigen. Durch die Familienzulagen erhöht sich das steuerbare Einkommen und lässt die Betroffenen in eine höhere Progressionsstufe rutschen. Dies hat zwei Effekte: Erstens erhöht sich der Steuersatz und zweitens wird es schwieriger, Zugang zu den Vergünstigungen für tiefe Einkommen zu erhalten: bei den Kinderbetreuungszulagen, bei den Prämienverbilligung, bei Stipendien. All dies macht es für Familien in der Schweiz immer schwieriger. Wir müssen hier Gegensteuer geben – und diese Initiative ist der richtige Weg dazu. Sie entlastet die Familien wirkungsvoll und macht damit die Schweiz familienfreundlicher. Die CVP will eine stabile Schweiz mit einer sicheren Zukunft, deshalb setzt sie sich für die Stärkung der Familien ein und kämpft für steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen. Die Mehrheit des Parlaments sah das leider anders und empfahl unsere Initiative in der Herbstsession zur Ablehnung. Dabei wird die Faktenlage verkannt, wie die folgenden Zahlen belegen:
Deshalb unterstützt die CVP mit ihrer Initiative „Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen“ zielgerichtet Familien aus dem Mittelstand. Bis anhin sind diese Familien oft aufgrund der Auszahlung der Kinder- und Ausbildungszulagen in eine höhere Steuerprogression geraten. Als Folge davon entfallen für mittelständische Familien weitere Entlastungsmöglichkeiten wie Prämienverbilligungen. Die Umverteilung durch die Steuerprogression bleibt ungerecht, solange die Kinder- und Ausbildungszulagen besteuert sind. Heute entscheiden sich Paare bewusst für oder gegen Kinder. Bereits die Überlegung, ob oder wie viele Kinder sich eine Familie leisten kann, ist wortwörtlich ein Armutszeugnis für unsere Schweiz. Kinder dürfen kein Luxus sein. Dagegen kämpft die CVP mit ihrer Volksinitiative. Kinder- und Ausbildungszulagen sind kein Lohnbestandteil, sondern sollen voll und ganz den Familien zugute kommen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Staat mit der einen Hand Zulagen ausbezahlt und dann mit der anderen Hand davon wieder Steuern einkassiert. Die Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen gibt Familien ein Stück Kaufkraft zurück. Familien werden gestärkt und Kinder nicht zu einem finanziellen Risiko. Das Schweizer Stimmvolk wird in der ersten Hälfte 2015 das letzte Wort darüber haben. Wir sind zuversichtlich, dass es für die Familien entscheidet. Rund 8 Millionen Einwohner hat die Schweiz heute, und ihre Geburtenrate ist sehr tief. Solange wir immer älter werden, schrumpft die Bevölkerung zwar noch nicht – aber der Anteil der Menschen über 65 wird Jahr für Jahr grösser. Das hat zur Folge, dass jedes Jahr mehr Menschen pensioniert werden als neue in die Arbeitswelt einsteigen. Schon heute haben viele Unternehmen, aber auch Spitäler und Schulen grosse Mühe, genügend ausgebildete Arbeitskräfte zu finden. Diese Lücken werden noch deutlich grösser, wenn in wenigen Jahren die sogenannte «Babyboomer»-Generation ins Pensionsalter kommt. Denn heute leben in der Schweiz rund 50’000 mehr 50-jährige als 10-jährige Menschen. Ecopop beschleunigt diese problematische Entwicklung und sorgt für eine Vergreisung der Schweiz. Wenn der jährliche Wanderungssaldo auf rund 16’000 Menschen begrenzt wird, gerät das Gleichgewicht von Jung und Alt rasch aus der Balance.
In den vergangenen Jahren haben Bund und Kantone stets von den Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank profitiert. Letztes Jahr jedoch war alles anders: Weil der Goldkurs um über ein Viertel eingebrochen war, verbuchte die SNB 2013 einen Verlust von 15 Milliarden Franken. Erstmals konnte die Nationalbank deshalb kein Geld an Bund und Kantone ausschütten. Dabei geht es für die Kantone immerhin um 667 Millionen Franken. Das Beispiel zeigt: Das Ergebnis der Nationalbank ist stark von der Entwicklung der Gold-, Devisen- und Kapitalmärkte abhängig. Würde das Schweizer Volk am 30. November Ja zur schädlichen Gold-Initiative sagen, ist es sehr wahrscheinlich, dass die SNB künftig gar keine Gewinne mehr an die Kantone ausschütten könnte. Die Folge: Steuerhöhungen, Leistungsabbau und neue Schulden. Gold ist nicht stabil – das Gegenteil ist der Fall. Im Unterschied zu anderen Anlagen unterliegt Gold starken Kursschwankungen und wirft zudem keine Zinserträge oder Dividenden ab. Ein zu hoher Goldanteil in der SNB-Bilanz ist deshalb nicht nur sinnlos, sondern auch gefährlich. Doch genau das fordert die Gold-Initiative: Sie will der Nationalbank vorschreiben, dass sie künftig mindestens 20 Prozent ihrer Aktiven in Gold halten müsste. Dieses dürfte zudem nie wieder angefasst werden. Im Extremfall könnte dies dazu führen, dass die Aktivseite der SNB-Bilanz irgendwann mehrheitlich aus unverkäuflichem Gold bestehen würden. Eine solche Anhäufung von Goldreserven würde den Handlungsspielraum der Nationalbank massiv einschränken und damit das Vertrauen in den Schweizer Franken schwächen. Mit einem Nein zur Gold-Initiative können wir diese gefährliche Entwicklung verhindern.
1. Die Sanierung mit zwei Tunnels kostet auf die Lebensdauer der Tunnels von 40 Jahren 2 bis 3 Milliarden mehr als eine reine Sanierung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Volk Ja sagen wird zu solch immensen zusätzlichen Kosten. Gleichzeitig fehlen dann gerade in meinem Kanton Zürich die nötigen Gelder, um Engpässe und tägliche Staus zu bekämpfen.
2. Die Schweizerische Verkehrspolitik beruht auf der Verlagerung des internationalen Schwerverkehrs auf die Schiene. Wir erhalten dafür viel Anerkennung, auch von europäischen Nachbarstaaten. Wir haben Milliarden in die NEAT investiert. Die NEAT-Gotthard wird erst noch in rund anderthalb Jahren eröffnet. Ich denke, es ist klüger, zuerst die Wirkung der NEAT zu beurteilen, bevor ein weiterer teurer Gottharddurchstich in Angriff genommen wird. 3. Der vom Volk gutgeheissene Alpenschutzartikel in der Bundesverfassung ist wichtig und richtig. Für mich ist klar, dass die 2 Röhren irgendwann vierspurig befahren werden. Dann verletzten wir den Auftrag des Volkes, den Schwerverkehr auf die Schiene zu verlagern. Zudem teile ich teile die Haltung der NZZ: "Wer einen zweiten Strassentunnel durch den Gotthard will, soll so redlich sein, Volk und Ständen abermals eine Revision oder gar die Abschaffung des Alpenschutzartikels zu unterbreiten". (Paul Schneeberger) Die Sektion Zürich des Schweizerischen Verbandes der Akademikerinnen feierte ihr 90-jähriges Bestehen. Alliance F gratuliert unserem langjährigen Mitglied ganz herzlich.
Auch im Kreise der Akademikerinnen und Wissenschafterinnen ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie noch häufig mit einer Gratwanderung vergleichbar. Darauf hat Nationalrätin Barbara Schmid-Federer in ihrer Grussadresse hingewiesen. Sie forderte vor allem junge Frauen auf, in Anstellungsgesprächen klare Forderungen zu stellen. Eindrücklich war die Festansprache von alt Ständerätin Monika Weber. „Demokratie ist eine dauernde Aufgabe“. Damit hat sie wieder einmal vor Augen geführt, wie privilegiert Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in der Schweiz sind: Kein anderes Volk auf der Welt entscheidet direkt über Verfassungsänderungen und hat damit Macht und Verantwortung. Monika Weber motivierte uns, die Chancen der Mitbestimmung an der Urne immer wieder zu ergreifen. Wir leben in einem freien Land, unsere Grundrechte sind in der Bundesverfassung verankert und wurden auch in der revidierten BV von 1999 beibehalten. Monika Weber sagte, unsere politische Praxis lasse uns immer wieder Lösungen finden durch Kompromisse und Mittelwege, durch eine Politik des Ausgleichs zwischen den verschiedenen Interessen. Demokratie ist Arbeit – In zwei Wochen stehen Abstimmungen an. Es sind zwei Initiativen mit Vor- und Nachteilen: Mehrwertsteuer Initiative Gastrosuisse und Einheitskasse. An Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen ist in unserer hochentwickelten Demokratie nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht. Sich zu informieren ist eine dauernde Aufgabe. Wir stehen alle in der Verantwortung, wenn wir die Verfassung und das Vertrauen in unsere direkte Demokratie stärken wollen. Der Fachkräftemangel hat in der alliance F schon lange vor dem 9. Februar zu Diskussionen geführt. Nun scheint es, dass die Forderungen der Frauenorganisationen gehört werden und Wirkung zeigen.: Das Bundesamt für Wirtschaft schlägt Massnahmen vor, welche diesen Forderungen entsprechen: Damit gut ausgebildete Mütter die Rückkehr in das Berufsleben erleichtert werden kann, sollen vermehrt Akzente bei der externen Kinderbetreuung gesetzt werden. Eine Arbeitsgruppe wird sich mit der Finanzierung von Tagesstrukturen im Schulbereich beschäftigen. Der Bundesrat will auch die Kantone an die Pflichten aus dem Harmos-Konkordat erinnern. Dieses hält die Kantone an, bedarfs-gerechte Tagesstrukturen anzubieten. Neben Massnahmen, mit denen die Betreuungs-situation verbessert werden kann, plant der Bundesrat einen Anlauf zu nehmen, um die „Heiratsstrafe“ abzuschaffen. Damit sind steuerliche Anreize gemeint, die verhindern, dass die Erwerbstätigkeit der Frauen zu viel höheren Steuern führt, welche den Frauenverdienst neutralisieren. Bundesrätin Simonetta Sommaruga fordert bei der Revision des Aktienrechtes eine 30-prozentige Frauenquote im Gesetz. Damit wird die Forderung der DV von alliance F aus dem Jahre 2011 offiziell in den Räten diskutiert. Die Hoffnung bleibt, dass dieses Thema in Politik und Wirtschaft umgesetzt wird und Frauen Verantwortung übernehmen. Veranstaltungen: Samstag, 15. November 2014, Uni Zürich: MEINUNGSMACHERINNEN. Fünfte überparteiliche Frauentagung für Politikerinnen und politisch interessierte Frauen. Mit Bundesrätin Simonetta Sommaruga. www.frauenzentrale-zh.ch Mittwoch, 19. November 2014 ab 14.00 in Zürich: Präsidentinnenkonferenz mit der Gelegenheit, die politischen Aktualitäten mit Nationalrätinnen zu diskutieren. Anschliessend ausserordentliche DV für die Wahl der neuen Leitung von alliance F mit offizieller Verabschiedung von aNR Rosmarie Zapfl. Mit freundlichen Grüssen aNR Rosmarie Zapfl, Präsidentin alliance F Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf – insbesondere die Schaffung von genügend Betreuungsplätzen - ist ein wichtiges und aktuelles Anliegen der Familienpolitik der CVP- und der CVP-Frauen Schweiz. Seit dem Ja zum Fachkräftemangel ist klar: Das berufliche Potential der Frauen muss vermehrt genutzt werden.
Mit der Weiterführung der Anschubfinanzierung kann dem drohenden Fachkräftemangel konkret entgegnet werden. Aber auch vor dem Hintergrund der demographischen und gesellschaftlichen Veränderungen ist es wichtig, dass weitere Betreuungsplätze geschaffen werden. Barbara Schmid-Federer ist deshalb erfreut über den Entscheid des Nationalrates und fordert den Ständerat auf, dem wichtigen Anliegen nächste Woche ebenfalls zuzustimmen. Die Befürworter der Einheitskasse stellen das Schweizer Gesundheitswesen in ihrer Argumentation als sanierungsbedürftig dar und fordern dessen Verstaatlichung. Fakt ist: Die Schweiz verfügt über ein hervorragendes Gesundheitssystem und über die weltweit höchste Lebenserwartung. Die soziale Grundversicherung ist schuldenfrei finanziert und ermöglicht uns allen – unabhängig von Alter und Einkommen – den raschen Zugang zu einer qualitativ sehr guten medizinischen Versorgung. Nirgendwo sonst haben Patientinnen und Patienten rascher einen Termin beim Hausarzt, als bei uns.
Wir kennen keine Leistungskürzungen Diesen hochstehenden Status Quo setzen wir mit der Einheitskasse leichtfertig aufs Spiel und gefährden unser gut funktionierendes Gesundheitssystem. Der Vergleich mit dem Ausland hinke, wurde mir gesagt. Das sehe ich anders. Ich habe zu lange in Frankreich gelebt, um unser heutiges privat-öffentliches Mischsystem nicht zu bevorzugen. Das Gesundheitssystem funktioniert schlicht und einfach besser in der Schweiz. Wir kennen keine Leistungskürzungen oder unzumutbare Wartefristen wie sie in den verschuldeten Einheitskassensystemen im Ausland traurige Realität sind. Kein Sparpotential vorhanden – im Gegenteil Die Initiantinnen und Initianten wollen mit der Initiative die Kosten im Gesundheitswesen senken. Dieses Ziel ist illusorisch, denn die Verwaltungskosten der heutigen Versicherer machen lediglich 5 Prozent der Gesamtkosten aus. Keine staatliche Sozialversicherung hat derart tiefe Verwaltungskosten. In diesem Bereich besteht also kein Sparpotential – ganz im Gegenteil: Bei einer staatlichen Versicherung ohne Konkurrenz und Effizienzdruck dürften die Verwaltungskosten eher ansteigen. Was mich aber am meisten beschäftigt: Die Kosten für einen allfälligen Systemwechsel würden rund 2 Milliarden Franken betragen. So viel Geld würden wir ausgeben für die Implementierung eines Mammutprojekts, dessen Wirkung unklar, unsicher und höchst fragwürdig ist. Alternativlosigkeit – nein danke Ich gehöre zu denjenigen Versicherten, die ab und zu die Kasse wechseln: Ich tue dies immer dann, wenn ich mit deren Leistung nicht zufrieden bin. Einer Einheitskasse wäre ich alternativlos ausgeliefert. Meine persönlichen Bedürfnisse würden keine Rolle mehr spielen und die Vielfalt an innovativen Versicherungsmodellen wie sie heute besteht, würde durch die Einheitskasse mit der kantonal einheitlichen Prämie ersetzt. Lassen wir uns von den Initiantinnen und Initianten also nicht aufs Glatteis führen und lehnen wir diese Initiative ab. Von der Pflicht zum Helfen
Liebe Bewohnerinnen und Bewohner von Greifensee und Rümlang Liebe Gäste, Liebe Kinder Es ist mir eine grosse Freude, den Nationalfeiertag unseres Landes mit Ihnen zusammen feiern zu dürfen. Die Feier eines Geburtstags ist immer ein wichtiger Schwerpunkt, ein wichtiges Ritual in einem Menschleben, egal, ob wir nun hoffnungsfroh oder sorgenvoll dem nächsten Lebensjahr entgegenblicken. Ein Geburtstagsfest ist auch ein wichtiger Markstein im Leben einer Nation. Das Ritual der 1.-August Feier gibt uns Gelegenheit, uns über uns selber Gedanken zu machen. Tun wir es auch heute, am 723. Geburtstag der Eidgenossenschaft. Doch bevor wir den heutigen Festtag mit Singen, Feuerwerken und Lampiontragen begehen, möchte ich Ihnen eine kurze Geschichte erzählen: Der Nothelfer Vor 1700 Jahren lebte ein Mann, der an einem bitterkalten Wintertag auf seinem Pferd auf das Stadttor zuritt. Die Winter damals waren hart, viele Menschen litten unter der klirrenden Kälte oder fielen ihr gar zum Opfer. Dem Mann auf seinem Pferd wankte ein Bettler entgegen. Dieser war fast unbekleidet und flehte die vorübereilenden Leute an, ihm doch zu helfen. Doch niemand half. Alle schauten weg. Nur unser Mann empfand tiefes Mitgefühl mit dem Bettler. Er nahm sein Schwert und teilte seinen warmen Umhang in zwei gleiche Hälften. Dankbar nahm der Bettler das halbe Mantelstück entgegen und schlang es sich um den mageren, ausgekühlten Körper. Einige Leute waren stehen geblieben und machten sich lustig darüber, dass der Reiter mit dem halben Mantel nun selber aussah wie ein Bettler. Andere, die viel mehr hätten geben können als nur einen Mantelteil, waren beschämt über die Tat des Nothelfers. Der Symbolwert unserer alten 100er-Note Warum erzähle ich Ihnen diese Geschichte? Weil dieser Mann – sein Name war Martin – von 1956 bis 1976 auf unserer Schweizer 100er-Note abgedruckt war: Die Banknote erzählt von den Taten dieses Helfers in der Not, dessen Geschichte längst berühmt geworden ist. Als Rotkreuzpräsidentin interessiert mich diese Geschichte ganz besonders. Ihr Inhalt ist Bestandteil der Grundsätze der Rotkreuzbewegung: Diese Banknote ist die Aufforderung, beim Geldausgeben auch an die Not der anderen zu denken: Es entspricht dem Schweizer Geist, bei allem Wohlstand auch Demut und Bescheidenheit walten zu lassen. Laut NZZ-Archiv weist die Hunderter-Note auch darauf hin, dass die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben in unserem Land die gegenseitige Hilfe ist. Mein Lieblingspolitiker, der Deutsche Heiner Geissler, geht sogar noch weiter. Er sagt: Helfen ist unsere Pflicht! Schweizer Werte und Schweizer Probleme Meine Damen und Herren: Viele meinen, in der Schweiz sei es unruhig geworden. Obwohl es uns eigentlich sehr gut geht, sind viele Menschen verunsichert, ja gar verängstigt: Sie misstrauen „denen da oben in Bern“, sie stimmen nur noch ab, um „Zeichen zu setzen“, sie schimpfen über die Jugend, die Ausländer, den Dichtestress, über Europa, ja sogar über fussballspielende Nachbarskinder, wenn diese wieder einmal die vermeintlich wohlverdiente Ruhe stören. Was ist eigentlich los? Sicher sind nicht wenige Menschen verunsichert, weil ihnen die Globalisierung Angst macht. Viele haben Angst vor weltweiten Gesetzen und Regulierungen, vor Europäischen Abkommen und internationalen Vereinbarungen. Viele suchen deshalb ihr Heil in Schweizer Werten oder in dem, was sie dafür halten. Das ist an sich nicht falsch. Aber wir müssen dafür sorgen, dass sie die richtigen Werte finden und die wahren Schweizer Tugenden pflegen, so zum Beispiel Weltoffenheit oder Hilfsbereitschaft, wie sie unser Martin vorgelebt hat, aber auch bereits vom Gründer des Roten Kreuzes, Henry Dunant, gefordert wurde. Weltweites Symbol dieser Offenheit und Hilfsbereitschaft ist immerhin das farblich umgedrehte Schweizer Wappen! Aus diesem Gedanken heraus ist auch die europäische Menschenrechtskonvention entstanden, ein Grundpfeiler unseres heutigen Zusammenlebens. Schweizer Werte und Tugenden sind mehr als die Folklore, obwohl diese sehr dazu beiträgt, die Werte und Tugenden zu pflegen: Sie sind das, was hinter unserem weltweit anerkannten Symbol der Schweizer Fahne steht: Zuverlässigkeit, Dienstbarkeit, Offenheit für alle Seiten. Sie bedeuten aber auch humanitäres Gedankengut. Wie geht es uns dabei, wenn wieder 30 Flüchtlinge im Meer ertrunken sind? Ist es nicht die Pflicht einer humanitären Schweiz, diese Thematik besonders aktiv anzugehen? Für mich sind Schweizer Werte Frieden, Demokratie, Gerechtigkeit, Rechtsstaatlichkeit, Schutz der Natur, Armutsbekämpfung und die humanitäre Hilfe, die vor 150 Jahren in Genf «erfunden» wurde, auch das sage ich besonders gerne als Rotkreuzpräsidentin. Die Humanitäre Hilfe ist das, was die Schweiz seit langer Zeit berühmt und angesehen macht. Ob rot-weiss oder weiss-rot: Das Schweizer Kreuz ist weltweites Symbol dafür. Dessen dürfen wir uns rühmen – und dessen müssen wir uns heute wieder viel mehr bewusst sein. Was sind unsere wahren nationalen Herausforderungen?
Die Probleme, die wahren Herausforderungen, denen wir uns zu stellen haben, sind andere. Vier Punkte möchte ich nennen: 1. In der Schweiz leben immer mehr Superreiche, die noch reicher werden, und in der Schweiz leben immer mehr Arme, die noch ärmer werden. Die Schere zwischen Armen und Reichen öffnet sich kontinuierlich. Das gefährdet in zunehmendem Mass unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ist es nun ein Schweizer Wert, zu behaupten, die Armen seien selber Schuld, oder wäre es nicht dienlicher, den Armen zu helfen, so wie dies Martin tat, der Helfer in der Not? Die Schweiz, liebe Festgemeinde, die Schweiz galt bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts als „Armenhaus Europas“. Allein zwischen 1850 und 1860 wanderten rund 50‘000 Schweizer Bürgerinnen und Bürger aus purer Not nach Übersee aus. Die Armut gehörte einst zur Schweiz wie die Berge. Unsere Auswanderer suchten nichts anderes, als eine Grundlage, um ihr Leben würdig bestreiten zu können. Sie würden heute als Wirtschaftsflüchtlinge verunglimpft. Das alles sollten wir nicht vergessen. Und wir sollten uns gelegentlich auch in Erinnerung rufen, dass es die Uhrenindustrie, die Schweizer Schokolade, der Maschinenbau oder das Bankenwesen – alles Säulen unseres wirtschaftlichen Aufschwungs – ohne die Aufnahme hugenottischer Flüchtlinge vor rund 300 Jahren evtl. gar nicht gegeben hätte. Jedenfalls nicht in dem Ausmass, das uns unseren heutigen Wohlstand ermöglicht. Warum aber ist heute so schwierig, sich auch zu dieser Schweizer Geschichte zu bekennen? Dabei liegt die Solidarität, die gegenseitige Hilfe, auch schon dem Bundesbrief von 1291 zugrunde. Vielleicht, weil wir – und das ist die zweite grosse Herausforderung: Weil wir 2. in einem Zeitalter des zunehmenden Egoismus leben, in der jeder und jede sozusagen ohne Rücksichten die eigene Karriere und den schnellen Reichtum anstrebt, ohne zurückzuschauen, wem er oder sie das zu verdanken hat. Die Kosten und Schäden davon trägt dann wieder die Gesellschaft: Durch erhöhte Gesundheitskosten, zerbrechende Familienstrukturen, usw. Der Staat soll’s richten, und das möglichst gratis. Und das bringt mich zur 3. Herausforderung: 3. Wir leben in einer Zeit einer drohenden institutionalisierten Verantwortungslosigkeit. Verantwortung für die Gesellschaft haben immer nur die anderen, so scheint es. Die grossen Wirtschaftsführer rechtfertigen regelmässig ihre viel zu hohen Löhne mit ihrer grossen Verantwortung, die sie zu tragen hätten. Gilt es dann aber, sich dieser Verantwortung tatsächlich zu stellen, - Stichwort: Bussen im Milliardenhöhen – schleichen sie sich davon und wollen von allem nichts mitbekommen haben. Das ist mit ein Grund – ein entscheidender sogar –, weshalb der sog. Wirtschaftselite nicht mehr geglaubt wird, wie das in den Abstimmungen der letzten Zeit immer häufiger zum Ausdruck kam. Und das Pendel dann allzu stark in die andere Richtung zurückschlägt, in Richtung Abschottung. Damit zusammen geht die 4. grosse Herausforderung: die gesellschaftliche Entfremdung. Die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen drohen sich immer mehr als Konkurrenz zu verstehen, anstatt als Schicksalsgemeinschaft: Die Singles, die Familien, die Jungen, die Alten, die Neutralen, die Politiker, die Banker, was auch immer. Die Gegenseitige Kritik ist härter geworden, die Bereitschaft zum Kompromiss kleiner, die Konsensfähigkeit oft sehr bemühend, wenn nicht sogar unmöglich. Und dies – meine Damen und Herren – trifft dann tatsächlich ins Mark unserer zentralen Schweizer Werte! Deshalb zurück zur alten 100er-Note: Zeichen des Wohlstands, aber auch Symbol für die Pflicht zum Teilen Ein Mitglied des IKRK-Führungsgremiums vor hat kurzem gesagt, dass, wer damals eine 100er-Note ausgegeben habe, gleichzeitig dazu ermuntert worden sei, ein Nothelfer zu sein und sein Geld zu teilen – auch dann, wenn er es für einen Ferrari ausgab. Heute – so der IKRK-Vertreter - würde schamlos bedeutend mehr Geld ausgegeben, ohne Rücksicht auf Inhalte und Werte und ohne zu bedenken, dass andere Menschen Geld, Unterstützung, dringend nötig hätten. Der Helfer in der Not muss uns ein Vorbild sein. Wer spielt diese Rolle in unserer heutigen Gesellschaft? Wer ist der Träger der helvetischen Tugenden und Werte? Mit der neuen 100er-Note verschwand der Martin aus unserem Portemonnaie - und mit ihm sein Geist. Wir können jetzt wieder ohne schlechtes Gewissen die Hunderter hinblättern. Heiner Geissler, heute ein alter Mann, reist von Vortrag zu Vortrag und endet mit dem immer gleichen Satz: Wir haben die Pflicht zu teilen. Es gibt nämlich genug Geld, es ist nur schlecht verteilt. Damit wird auch gesagt: Hilfe zur Selbsthilfe gehört zu den Pflichten von uns allen. Doch wenn Helfen unsere Pflicht ist, dann kann das realistischerweise nicht an den Armen hängen. Und die allzu Reiche tun es bekanntlich oftmals eben aus egoistischen Gründen nicht. Der Ausbruch der Finanzkrise hat weltweit gezeigt, wie rasch Reichtum korrumpiert und die Gesellschaft aushöhlt. Es sind nicht die, die am meisten zusammenraffen, die anderen helfen. Es sind vielmehr paradoxerweise jene, die selber auch nicht immer auf Rosen gebettet sind, die an die noch weniger Bemittelnden denken. So gesehen ist der Mittelstand gesellschaftlich gesehen der Träger der Solidarität. Der Mittelstand ist dort, wo eine Familie ohne grosse Subvention und soziale Unterstützungsgelder auskommen muss, um am Ende des Monats noch genug übrig zu haben für die Entfaltung der Gemeinschaft. Das trifft auf den grössten Teil unserer Bevölkerung zu. Der Mittelstand ist deshalb auch der hauptsächliche Träger der helvetischen Tugenden und Werte. Ihm müssen wir daher besonders Sorge tragen. Optimistisch in die Zukunft schauen Ich möchte optimistisch in die Zukunft schauen: Wir können das Ruder in die Hand nehmen, das Steuer herumreissen. Doch wir sind alle gefordert: Als Politikerin muss ich schauen, dass die Rahmenbedingungen so gesteckt sind, dass es keine allzu grossen Verlierer gibt, dass der Markt dem Menschen dient und nicht der Mensch dem Markt, dass Arbeitgebende und Arbeitnehmende zusammen arbeiten und, dass die Politik wieder in der Lage ist, sich gegen Profitinteressen Einzelner durchzusetzen. Und Sie, liebe Anwesende, können ebenfalls dazu beitragen: Kämpfen wir gemeinsam für eine menschliche Welt! Machen wir es wie Martin: helfen wir nicht nur denen, die wir mögen. Gemäss Verfassung muss jeder Mensch geachtet werden, so wie er oder sie lebt und steht. Der Mensch darf nicht zum Kostenfaktor reduziert werden. Der Mensch ist Teil der Gesellschaft, in der alle zueinander Sorge tragen müssen. So, wie übrigens vor 723 Jahren auf dem Rütli beschworen. In diesem Sinne gratuliere ich heute Ihnen und mir zum Geburtstag unseres Landes und ich wünsche uns allen ein schönes Fest. Es gilt das gesprochene Wort Es macht durchaus Sinn, bei Jugendlichen zu intervenieren, wenn sie Gefahr laufen, Alkoholsüchtig zu werden. Die Argumente für die Motion können Sie im Protokoll des Nationalrates nachlesen:
http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/n/4914/440929/d_n_4914_440929_441200.htm Frau Vizepräsidentin, Frau Bundesrätin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen
Die Volksinitiative „Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen ist im Kern die Beseitigung von einer Ungerechtigkeite: Arbeitgebende bezahlen Kinder- und Ausbildungszulagen und der Staat bedient sich anschliessend bei den Familien, indem er einen Teil des Geldes via Steuern wieder kassiert. Ungerecht ist also, dass wir den - insbesondere - mittelständischen Familien versprechen, ihre - durch die Geburt eines Kindes - zum Teil erhebliche Kaufkraftminderung zu kompensieren, dies aber dann nur teilweise tun. Eine Besteuerung solcher Leistungen ist schlicht und einfach ein Fehler. Die Initiative zielt auf den Mittelstand: Ein erwerbstätiges Paar mit Kindern, welches der Mittelschicht angehört, bezahlt mehr direkte und indirekte Abgaben als Familien mit tieferen Einkommen, gleichzeitig profitiert es aber kaum von ausserfiskalischen Massnahmen. Der Mittelstand ist somit fiskalisch besonders bestraft. Wir fokussieren auch deshalb auf Mittelstandsfamilien, weil diese meist durch die Erwerbstätigkeit des zweiten Elternteils in eine höhere Steuerprogression geraten mit der Folge, dass das verfügbare Einkommen gering bleibt und der finanzielle Druck zunimmt. Diese Familien profitieren nicht von Sozialtarifen bei der Kinderbetreuung oder gar von Ergänzungsleistungen. Auch wenn wir uns auf diese Familien konzentrieren: Falsch ist die Aussage, Familien im unteren Mittelstand würden bei dieser Vorlage leer ausgehen, denn auch sie können die Kinderzulagen vom Einkommen abziehen und dadurch ein tieferes steuerbares Einkommen erzielen: Dadurch haben sie neu Zugang zu zusätzlichen ausserfiskalischen Entlastungen. Wenn Sie die bestehenden Ungerechtigkeiten beheben wollen, können Sie vorschlagen, einen Systemwechsel vorzunehmen. Es wird ja des Öfteren von Kindergutschriften gesprochen. Persönlich bin ich sehr gerne bereit, einen Systemwechsel zu diskutieren. Aber schauen wir die Geschichte an: Wie lange hat es in der Vergangenheit gedauert, bis Systemwechsel mehrheitsfähig wurden? Es hat 20 Jahre gedauert, bis Mindestbeiträge bei den Kinder-und Ausbildungszulagen festgelegt wurden. Wenn ich zwischen „20 Jahren Warten“ und „den Familien in naher Zukunft helfen“ wählen darf, dann verabschiede ich lieber die vorliegende Lösung, welche effektiv etwas bewirkt. Mit dieser Initiative zielt die CVP in erster Linie auf die kantonale Ebene, wir haben also den Ansatz nicht so gewählt, dass wir die direkte Bundessteuer ins Visier nehmen wollen. Meine Damen und Herren; es ist heute viel von der direkten Bundessteuer gesprochen worden: Aber schauen Sie sich die Zahlen an: 2/3 der Kosten betreffen keineswegs die direkte Bundessteuer. Auf kantonaler- und Gemeindeebene profitieren die Familien des Mittelstandes am wenigsten von ausserfiskalischen Massnahmen. Auf diesem Weg sollen wir die Kaufkraft dieser Familien stärken.
Bis anhin geraten Familien oft nur auf Grund der Auszahlung der Kinder und Ausbildungszulagen in eine höhere Steuerprogression. Als Folge davon entfallen für mittelständische Familien weitere Entlastungsmöglichkeiten wie Prämienverbilligungen. Die Umverteilung durch die Steuerprogression bleibt ungerecht, solange die Kinder und Ausbildungszulagen besteuert sind. In diesem Sinne bitte ich Sie, der vorliegenden Initiative zuzustimmen. |
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Juni 2023
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